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   OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21   

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https://dejure.org/2022,4425
OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21 (https://dejure.org/2022,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.2022 - 1 LA 70/21 (https://dejure.org/2022,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 2022 - 1 LA 70/21 (https://dejure.org/2022,4425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 BauGB; § 71 BauO ND
    Abweichende Bauausführung; aliud; Ungefragte Fehlersuche; Verlängerung Geltungsdauer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbindungsbau um 45° gedreht: Vorhaben planungsrechtlich unzulässig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    In seiner Entscheidung vom 17. April 2002 (- 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 = NJW 2002, 2807 = juris Rn. 43) hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich ausgeführt, eine ungefragte Fehlersuche sei im Zweifel dann nicht sachgerecht, wenn sie das Rechtsschutzbegehren des Klägers aus den Augen verliere.
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    Die Bestimmung umschreibt den Untersuchungsgrundsatz, der dem Gericht die Verpflichtung auferlegt, den Sachverhalt von sich aus zu klären, spricht aber nicht das Verbot aus, ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.2012 - 4 BN 20.12 -, BRS 79 Nr. 222 = BauR 2013, 66 = juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.5.2018 - 4 B 20.18 -, juris Rn. 10; v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BRS 70 Nr. 66 = BauR 2007, 335 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12

    Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    Die Bestimmung umschreibt den Untersuchungsgrundsatz, der dem Gericht die Verpflichtung auferlegt, den Sachverhalt von sich aus zu klären, spricht aber nicht das Verbot aus, ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.2012 - 4 BN 20.12 -, BRS 79 Nr. 222 = BauR 2013, 66 = juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.5.2018 - 4 B 20.18 -, juris Rn. 10; v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BRS 70 Nr. 66 = BauR 2007, 335 = juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    Dabei ist es auch unschädlich, wenn die Behörde die Begründung der Baurechtswidrigkeit anders gefasst hat, als es nach dem die Anschauungen läuternden Widerspruchs- und Klageverfahren schließlich das Gericht tut, soweit der Behörde damit nicht eine Entscheidung anderen Inhalts untergeschoben würde (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 9.3.2012 - 1 LA 254/09 -, juris Rn. 63).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18

    Herleitung von Ansprüchen aus dem Rücksichtnahmegebot durch einen Nutzer eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    Die Bestimmung umschreibt den Untersuchungsgrundsatz, der dem Gericht die Verpflichtung auferlegt, den Sachverhalt von sich aus zu klären, spricht aber nicht das Verbot aus, ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.2012 - 4 BN 20.12 -, BRS 79 Nr. 222 = BauR 2013, 66 = juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.5.2018 - 4 B 20.18 -, juris Rn. 10; v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BRS 70 Nr. 66 = BauR 2007, 335 = juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 4 L 115/18

    Relevanz außerhalb der Darlegungsfrist eintretender Änderungen der Rechtslage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21
    Hieraus ergibt sich, dass eine überobligatorische Ermittlung allein noch nicht zu der Annahme eines Verfahrensfehlers (OVG LSA, Beschl. v. 16.5.2019 - 4 L 115/18 -, juris Rn. 24) und erst Recht nicht zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung führt.
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage ist nicht nur dann formell illegal, wenn sie ohne die nach § 59 Abs. 1 Satz 1 HBauO erforderliche Baugenehmigung errichtet wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung so erheblich von den genehmigten Plänen abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein Aliud, erstellt wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.12.2020, 1 ZB 18.1164, juris Rn. 7 m.w.N.; Beschl. v. 26.7.1991, 20 CS 89.1224, BRS 52 Nr. 147, juris Rn. 14; VGH Kassel, Beschl. v. 10.3.2022, 4 A 1958/20.Z, NuR 2022, 642, juris Rn.23; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.3.2022, 1 LA 70/21, NVwZ-RR 2022, 410, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 20.5.2014, 2 A 1690/13, juris Rn. 40; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.9.1994, 2 R 46/93, juris Rn. 54; Beschl. v. 20.11.2017, 2 A 614/16, juris Rn. 16 ff.).

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob sich das planabweichend ausgeführte Vorhaben im Gegensatz zu dem genehmigten als nicht (mehr) genehmigungsfähig darstellt, wenngleich die fehlende Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall ein Indiz für die Notwendigkeit einer neuen baurechtlichen Beurteilung bilden kann (vgl. OVG Saarlouis, ebenda; VGH München, Beschl. v. 26.7.1991, 20 CS 89.1224, BRS 52 Nr. 147, juris Rn. 15; siehe auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.3.2022, 1 LA 70/21, NVwZ-RR 2022, 410 juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2024 - 1 ME 159/23

    Aliud; Baugenehmigung; Erlöschen; faktische Baugrenze; rückwärtige Baugrenze

    Im Gegenteil kommt dem exakten Standort des Vorhabens dann, wenn an eine faktische Baugrenze bzw. die Grenze des Außenbereichs gebaut wird, identitätsprägende Bedeutung zu, weil die bauplanungsrechtliche Bewertung maßgeblich davon abhängt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 3.3.2022 - 1 LA 70/21 -, NVwZ-RR 2022, 410 = juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 4 A 1958/20

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung für illegale Bauten in einem

    Bei den in baurechtlich relevanten Kriterien - wie hier insbesondere die Nutzungsart und Größe des umbauten Raums - abweichend davon errichteten baulichen Anlagen handelt es sich jeweils um ein "aliud", das als bauliche Anlage sich jeweils einem gänzlich neuen Baugenehmigungsverfahren hätte unterziehen müssen (vgl. dazu Hornmann, HBO, 3. Aufl. 2018, § 74, Rdnr. 39; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. März 2022 - 1 LA 70/21, juris Rdnr. 13, 14).
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